Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI digital dokumentieren – So gelingt es papierlos & rechtssicher

Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI digital dokumentieren – So gelingt es papierlos & rechtssicher

Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI digital dokumentieren – So gelingt es papierlos & rechtssicher


Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI sind ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Versorgung. Sie unterstützen
Angehörige, ehrenamtlich Pflegende oder auch Pflegebedürftige dabei, mit der Pflegesituation besser umzugehen.
Neben der Durchführung spielt eine vollständige Dokumentation eine zentrale Rolle – insbesondere dann, wenn
Unterlagen für Abrechnung und Nachweisführung benötigt werden.



In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie Pflegeschulungen digital dokumentieren und organisatorische Abläufe
vereinfachen können – je nach Arbeitsweise auch ohne Papierstapel oder zusätzliche Tabellen.





Was sind Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI?



Nach dem Sozialgesetzbuch XI (§ 45) können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Pflegeschulungen in Anspruch
nehmen – individuell oder in Gruppen. Die Schulung kann je nach Angebot und Rahmenbedingungen zu Hause, online
oder in einer Pflegeeinrichtung stattfinden. Ziel ist es, Pflegepersonen zu befähigen, die Pflegequalität zu
unterstützen und Überlastung vorzubeugen.



Für die Abrechnung und Nachweisführung ist in der Praxis regelmäßig eine vollständige und prüffähige
Dokumentation erforderlich, etwa zu Inhalt, Teilnahme und Dauer. Digitale Lösungen können dabei unterstützen,
diese Informationen strukturiert zu erfassen und nachvollziehbar abzulegen.





Warum Pflegeschulungen digital dokumentieren?




  • Nachvollziehbarkeit: Digitale Vorlagen können helfen, relevante Angaben einheitlich zu erfassen.


  • Effizienz: Erfassung und Ablage können direkt während oder nach der Schulung erfolgen (z. B. am Tablet oder PC),
    wodurch administrative Schritte reduziert werden können.


  • Weniger typische Fehler: Pflichtfelder und Plausibilitätsprüfungen können die Vollständigkeit der Eingaben unterstützen.


  • Datenschutz & Zugriffssteuerung: Funktionen wie Rollen- und Rechteverwaltung sowie technische Schutzmaßnahmen
    (z. B. Verschlüsselung) können zur sicheren Verarbeitung beitragen – abhängig vom konkreten Anbieter und Setup.





Welche Inhalte sollten dokumentiert werden?



Welche Angaben im Einzelfall erforderlich sind, hängt von den Vorgaben und Prüfanforderungen ab. Häufig werden
unter anderem folgende Informationen benötigt:



  • Name und Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person

  • Ort und Datum der Schulung

  • Teilnehmende Personen (inkl. Beziehung zur pflegebedürftigen Person)

  • Inhalte der Schulung (z. B. Lagerung, Hygiene, Ernährung, Umgang mit Demenz)

  • Bestätigung/Unterschrift der Teilnehmenden (je nach Verfahren)



Eine Softwarelösung (z. B. pflegeberatung.software) kann hierfür digitale Formulare bereitstellen, in die
Informationen direkt eingegeben werden. Dokumente können anschließend z. B. als PDF erzeugt, signiert und
gespeichert werden; Export- oder Übermittlungswege richten sich nach den jeweiligen Anforderungen und Prozessen.





So kann die digitale Dokumentation in der Praxis ablaufen



  1. Pflegeschulung planen und im digitalen Kalender erfassen

  2. Teilnehmende (vor Ort oder online) aufnehmen

  3. Inhalte und Dauer strukturiert dokumentieren

  4. Bestätigungen/Unterschriften erfassen (je nach Prozess und Berechtigung)

  5. Dokumente als PDF erstellen, ablegen und bei Bedarf exportieren oder übermitteln



Ein strukturierter Ablauf kann die Nachweisführung erleichtern und administrative Tätigkeiten reduzieren – die
konkrete Wirkung hängt von Organisation, Teamgröße und Prozessgestaltung ab.





Fazit



Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI sind ein wichtiger Baustein in der Versorgung. Digitale Dokumentation kann helfen,
Informationen vollständig, übersichtlich und prüffähig zu erfassen. Eine spezialisierte Software kann hierbei
unterstützen und mehr Raum für die eigentliche Schulung schaffen.









Hinweis: Die Anforderungen an Dokumentation, Nachweise und Abrechnungsprozesse können je nach Kostenträger,
Bundesland und Einzelfall variieren.
Die Nutzung der Software ersetzt keine fachliche oder rechtliche Prüfung im Einzelfall. Die Verantwortung für
die korrekte Abrechnung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben liegt beim Anwender.