Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI digital verwalten – So behalten Sie Budget & Abrechnung im Griff

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI digital verwalten – So behalten Sie Budget & Abrechnung im Griff

Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI digital verwalten – So behalten Sie Budget & Abrechnung im Griff



Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI digital verwalten – Budget und Abrechnung übersichtlich organisieren




Die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI sind ein wichtiger Baustein zur Unterstützung
pflegender Angehöriger und zur Entlastung im Pflegealltag.
Pflegebedürftige haben hierfür einen monatlichen Anspruch von 125 Euro,
der für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden kann.




Für Pflegedienste und anerkannte Anbieter bedeutet dies häufig viele einzelne Einsätze,
umfangreiche Dokumentation und eine sorgfältige Budgetüberwachung.
Digitale Lösungen können dabei helfen, den Überblick zu behalten und organisatorische Abläufe zu vereinfachen.



Was sind Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI?




Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 können Entlastungsleistungen
für sogenannte „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ in Anspruch nehmen.
Dazu zählen unter anderem:




  • Begleitung bei Arzt- oder Apothekengängen

  • Unterstützung im Haushalt

  • Spaziergänge und betreuende Tätigkeiten

  • Entlastung pflegender Angehöriger




Die Abrechnung erfolgt gegenüber der Pflegekasse.
Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Dokumentation der erbrachten Leistungen
sowie die Einhaltung der jeweils geltenden landesrechtlichen Vorgaben.
Das monatliche Budget ist zweckgebunden und kann – je nach Regelung – am Jahresende verfallen.



Herausforderungen in der Praxis




In vielen Einrichtungen erfolgt die Verwaltung der Entlastungsleistungen noch papierbasiert oder mit
einfachen Tabellen. Typische Herausforderungen sind:




  • manuell ausgefüllte Leistungsnachweise

  • Unterschriften auf Papierformularen

  • separate Budgetübersichten

  • fehlende Transparenz über den aktuellen Budgetstand




Dies kann zu erhöhtem Verwaltungsaufwand, Rückfragen durch Kostenträger
oder Unklarheiten beim verbleibenden Budget führen.



Digitale Verwaltung von Entlastungsleistungen




Mit einer spezialisierten Pflegesoftware wie pflegeberatung.software
lassen sich Leistungen nach § 45b SGB XI digital erfassen und übersichtlich verwalten.
Ziel ist es, papierbasierte Prozesse zu reduzieren und Informationen zentral verfügbar zu machen.





  1. Klientendaten erfassen:
    Angaben zu Pflegegrad, Kostenträger und Leistungsart werden hinterlegt.


  2. Leistungen dokumentieren:
    Tätigkeiten, Dauer und Einsatzort können strukturiert erfasst werden.


  3. Bestätigungen erfassen:
    Je nach Prozess können Unterschriften digital eingeholt werden.


  4. Budgetübersicht:
    Das System stellt eine Übersicht über die erfassten Leistungen und das verbleibende Budget bereit.


  5. Weiterverarbeitung:
    Leistungsnachweise können als PDF exportiert oder zur Abrechnung vorbereitet werden
    (z. B. per DTA-Export), abhängig von den jeweiligen Vorgaben.



Budgetübersicht und Planung




Eine digitale Budgetübersicht kann dabei unterstützen,
den Verbrauch der Entlastungsleistungen besser nachzuvollziehen.
Hinweise auf einen hohen Budgetverbrauch können helfen,
Leistungen frühzeitig zu planen oder anzupassen.




Die tatsächliche Budgetverantwortung und Prüfung verbleibt jedoch stets
beim jeweiligen Leistungserbringer.



Datenschutz und organisatorische Sicherheit




Bei der digitalen Verarbeitung von Entlastungsleistungen werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Softwarelösungen können technische und organisatorische Maßnahmen unterstützen,
etwa durch Zugriffsbeschränkungen, Protokollierung oder Serverstandorte in Deutschland.
Die konkrete Umsetzung hängt vom Anbieter und der Nutzungskonfiguration ab.



Für wen eignet sich eine digitale Lösung?




  • Pflegedienste mit Angeboten zur Alltagsbegleitung

  • Betreuungsdienste mit Anerkennung nach § 45b SGB XI

  • Pflegeberater:innen mit ergänzender Dokumentation von Entlastungsleistungen

  • Anbieter, die Leistungsnachweise digital erfassen und weiterverarbeiten möchten



Fazit




Die digitale Verwaltung von Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI kann helfen,
Dokumentation und Budgetübersicht übersichtlicher zu gestalten
und administrative Abläufe zu vereinfachen.
Digitale Lösungen unterstützen dabei, Leistungen strukturiert zu erfassen
und Nachweise nachvollziehbar bereitzustellen.




Hinweis:
Die Nutzung der Software ersetzt keine fachliche oder rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Die Verantwortung für die korrekte Dokumentation, Abrechnung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
liegt beim jeweiligen Anwender.




Tipp: Vereinbaren Sie unter pflegeberatung.software eine unverbindliche Demo können Sie sich einen Eindruck davon verschaffen,
wie digitale Verwaltung von Entlastungsleistungen organisatorisch unterstützt werden kann.